Ehrenamtliche/r Biberberater/in gesucht

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Durch eine aktuelle Rechtsprechung des EuGHs ist künftig bei der Beseitigung von Biberdämmen eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dies bedeutet, dass für notwendige Beseitigungen von Biberburgen- und Dämmen ein Antrags- und Beurteilungsverfahren notwendig ist. Die illegale Beseitigung von Biberdämmen stellt eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar. In diesem Zusammenhang bittet die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Straubing-Bogen Werbung für die Gewinnung von örtlichen Biberberatern zu machen. Für dieses Ehrenamt werden dringend geeignete Personen gesucht.

Tätigkeitsbeschreibung – Ehrenamtliche/r Biberberater/in

Voraussetzungen

  • Qualifizierung durch einen kostenlosen Lehrgang an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)
  • Bestellung durch die untere Naturschutzbehörde
  • Fachliche Betreuung der Tätigkeit durch die untere Naturschutzbehörde
  • Zuteilung eines festgelegten Zuständigkeitsbereichs

Das Tätigkeitsfeld der Biberberater umfasst folgende Aufgaben:

  • Beratungstätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit:

Auskunft und Beratung zur Vorbeugung/Prävention von Biberschäden, Beratung zum Einsatz von Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen, Information über Biberlebensräume, Lebensweise der Biber u. ä.

  • Durchführung konkreter Schutz- und Präventivmaßnahmen:

Aufstellen und Abbau von Biberfallen, Betreuung aufgestellter Fallen (nicht die regelmäßige, tägliche Kontrolle), Bibertransport, Betreuung während der Hälterung

  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausgleichszahlungen für Biberschäden entsprechend den Richtlinien zum Bibermanagement

Für Ihre Tätigkeit erhalten die ehrenamtliche Berater Aufwandspauschalen für geleistete Stunden und gefahrene Kilometer.

Bei Interesse stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 09421/973-257 gerne zur Verfügung!

Landratsamt Straubing-Bogen

-Untere Naturschutzbehörde-