Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Der Bundestag hat aufgrund einer EU-Bestimmung dafür abgestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Ab dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass mit Chip. Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Kinderreisepässe wurden bisher von der Gemeinde selbst ausgestellt und konnten nach Beantragung gleich mitgenommen werden. Da ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden dürfen, benötigen auch Kinder einen Personalausweis oder für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass. Diese werden durch die Bundesdruckerei ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit 3 – 4 Wochen beträgt. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein.

Kosten Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):

Reisepass: 37,50 EUR
Personalausweis: 22,80 EUR

Die Fingerabdrücke sind beim Personalausweis sowie beim Reisepass ab 6 Jahren Pflicht.